Auf der Grundlage des Bayerischen Hochschulgesetzes werden seit dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge erhoben. Die Einzelheiten über die Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge für die Hochschule Kempten sind in einer Satzung geregelt, die in den Internetseiten der Hochschule unter der Rubrik “Amtl. Bekanntmachungen” hinterlegt ist.
Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle Studierenden der Hochschule. Schreiben Sie sich an mehreren Hochschulen ein, ist an jeder der Beitrag fällig, außer die Studien- und Prüfungsordnung sieht eine Mehrfachimmatrikulation vor.
Für Gaststudierende und Teilnehmer an Weiterbildungsstudiengängen gelten gesonderte Gebühren und Beiträge.
An der Hochschule Kempten betragen die Studienbeiträge 400 Euro pro Semester.
Studentenvertreter entscheiden mit der Hochschule in paritätisch besetzten Gruppen über die Verwendung der Gelder. Damit haben die Studierenden ein direktes Mitspracherecht bei der Verwendung der Studienbeiträge. Von den Gesamteinnahmen aus Studienbeiträgen gehen die ersten zwei Prozent in den für alle Hochschulen verbindlichen Sicherungsfond und derzeit sechs Prozent in die notwendige Erhebung und Verwaltung der Studienbeiträge. Die Verteilung der verbliebenen Einnahmen erfolgt zu 30 Prozent auf die zentrale, lehrnahe Infrastruktur und fakultätsspezifische Maßnahmen der Hochschule sowie zu 70 Prozent auf die Fakultäten nach Kopfzahlen (Studierende in der Regelstudienzeit).
Die Studienbeiträge dienen allein der Verbesserung der Studienbedingungen. Um die Serviceleistungen und Beratungstätigkeiten der Hochschule auszubauen und um eine schnell erkennbare Verbesserung der Studienbedingungen zu gewährleisten wurden Studienbeiträge bereits u. a. für folgende Maßnahmen eingesetzt:
Die Hochschulleitung legt jedes Jahr einen Gesamtbericht über die Verwendung der Studienbeiträge vor und schafft damit völlige Transparenz.
Übersicht über die bisherige Verwendung der Studienbeiträge Sommersemesters 2007 Wintersemesters 2007/ 08Sommersemesters 2008 Wintersemester 2008/09Sommersemester 2009
Neben den Studienbeiträgen fällt für jeden Studierenden zusätzlich der Studentenwerksbeitrag an. Der Betrag fließt den Studentenwerken zu, die damit Ihre Aufgaben (Beratungsdienste BAföG, Defizitausgleich Mensen, Eigenanteil Wohnheimbau etc.) erfüllen. Dieser Beitrag beläuft sich ab dem Wintersemester 2009/10 auf 42 Euro.
Für allgemeine und detaillierte Auskünfte über die Studienbeiträge ist zuständig:
Frau Beate Rollik-Bachem
Tel. +49 (0) 831 2523-352
E-Mail:
studienbeitraege(at)
fh-kempten.de
