Management im Sozial- und Gesundheitswesen
Master of Arts (M. A.)

  1. Hochschule Kempten
  2. Fakultät Soziales und Gesundheit
  3. Studium
  4. Master
  5. Management im Sozial- und Gesundheitswesen

Verantwortung im Sozial- und Gesundheitswesen übernehmen

Management im Sozial- und Gesundheitswesen. Verantwortung übernehmen.

Sie wollen die zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Sozial- und Gesundheitswesens mitgestalten? Sie streben eine verantwortungsvolle Führungsposition oder Managementfunktion im sozialen oder gesundheitlichen Bereich an? Dann haben wir genau den richtigen Master für Sie!

In dem Studiengang verbinden und erweitern Sie Ihr in einem vorangegangenen Studium erworbenes Wissen im Bereich Gesundheit und Soziales mit betriebswirtschaftlichem und rechtlichem Know-how.

Der Bedarf an Fach- und Führungskräften mit Managementkenntnissen im Sozial- und Gesundheitswesen nimmt weiter zu. Auf dieses gleichermaßen gefragte wie anspruchsvolle Anforderungsprofil bereitet Sie dieses Masterstudium bestens vor. Sie erwerben praxisorientiertes Wissen, das Sie gezielt für die komplexen Fach- und Führungsaufgaben dieser Branche qualifiziert und inhaltlich wie menschlich hervorragend auf die damit verbundenen Herausforderungen vorbereitet. 

Auf einen Blick

  • Abschluss

    Master of Arts (M. A.)

  • Studientyp

    Vollzeit, Teilzeit

  • Regelstudienzeit

    3 Semester, Teilzeit 6 Semester

  • ECTS Credits

    90

  • Studienbeginn

    Wintersemester
    Sommersemester

  • Zulassungsbeschränkung

    nein

  • Unterrichtssprache

    Deutsch

  • Fakultät

    Soziales und Gesundheit

  • International studieren

    optional

  • Akkreditierung

    AHPGS, Akkreditierungsrat

Details zum Studiengang

Ihr Masterstudium ist als Vollzeitstudium für drei Semester einschließlich Masterarbeit konzipiert, kann aber auch familienfreundlich in Teilzeit über sechs Semester absolviert werden.

Das Studium baut auf Wissen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales auf und vermittelt anwendungsorientiertes Wissen in den Bereichen Recht und Betriebswirtschaftslehre.

Im Bereich Recht umfasst dies die Bereiche des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts und des Vertrags- und Vergaberechts. Der betriebswirtschaftliche Teil beinhaltet Rechnungswesen, Controlling und Finanzierung sowie Personal und Management.

Die Studieninhalte berücksichtigen die aktuellen ethischen, gesellschaftlichen, internationalen und wissenschaftlichen Herausforderungen des Sozial- und Gesundheitswesens. Ein Praxisprojekt, das Ihnen einen intensiven Einblick in zukünftige Arbeitsfelder und Kontakte zu Arbeitgebern ermöglicht, die Forschungswerkstatt sowie die Masterarbeit schließen das Studium im dritten Semester ab.

Nach dem erfolgreichen Studium verleiht Ihnen die Hochschule den akademischen Grad Master of Arts (M.A.).

Berufliches Umfeld

Das Sozial- und Gesundheitswesen sind Branchen mit einem wachsenden Bedarf an qualifiziertem Fach- und Führungspersonal mit betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnissen. Der demographische Wandel, medizinischer Fortschritt und komplexe Fragestellungen sind die großen Aufgaben des Managements im Sozial- und Gesundheitswesens.

Berufsaussichten

Das Anforderungsprofil für Fach- und Führungsaufgaben ist anspruchsvoll und setzt eine intensive Ausbildung wie diesen Masterstudiengang voraus. Ihre Einsatzgebiete sind vielseitig: Sie engagieren sich beispielsweise in der Leitung öffentlicher, freigemeinnütziger Einrichtungen oder in der privaten Gesundheitsökonomie. Vielleicht streben Sie vernetzende Tätigkeiten bei Kranken- und Pflegekassen, bei Kommunen und Verbänden an, oder Sie arbeiten im Bereich Consulting oder in der Politik. Der Abschluss ermöglicht Ihnen den Einstieg in verantwortungsvolle Management- und Führungspositionen oder den höheren Staatsdienst und befähigt grundsätzlich auch zur Promotion.

Sie benötigen einen Hochschulabschluss eines nicht-wirtschaftlichen Studiengangs aus dem Sozial- oder Gesundheitswesen mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser. Ein Studiengang gilt als nicht-wirtschaftlich, wenn in diesem nicht mehr als 30 ECTS-Punkte aus Modulen der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre oder des Managements erworben wurden. Zulassungsfähig sind beispielsweise Ergotherapie, Ernährungswissenschaften, Erziehungswissenschaften, Geriatrische Therapie, Rehabilitation und Pflege, Gerontologie, Gerontologische Pflege und Therapie, Gesundheitswissenschaften, Humanmedizin, Pädagogik, Pflege, Pflegewissenschaften, Pharmazie, Physiotherapie, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Sportwissenschaften.
Wenn Sie einen hier nicht genannten, vergleichbaren Studiengang absolviert haben oder unsicher sind, ob Ihr Studiengang als nicht-wirtschaftlich gilt und dem Sozial- oder Gesundheitswesen zugeordnet werden kann, können Sie die Anerkennung Ihres Studiengangs von der Prüfungskommission der Fakultät Soziales und Gesundheit prüfen lassen.

Bei einem Bachelorstudium mit 180 ECTS-Punkten müssen Sie zudem einen Nachweis über praktische Tätigkeiten im Sozial- oder Gesundheitswesen von mindestens 20 Wochen (bei Vollzeittätigkeit) erbringen, die Sie nach Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses absolviert haben müssen. Diese praktischen Tätigkeiten können Sie ggf. auch parallel zum Studium (etwa in der Teilzeitvariante) nachholen. Den Nachweis über die praktischen Tätigkeiten müssen Sie in dem Fall innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums nachreichen.

Sie können ich auch dann bewerben, wenn Sie Ihr erstes Hochschulstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben, sofern Sie mindestens 170 ECTS-Punkte (Bachelor mit 210 ECTS-Punkten) bzw. 140 ECTS-Punkte (Bachelor mit 180 ECTS-Punkten) mit einer aktuellen Leistungsübersicht nachweisen können. Wir gehen dabei davon aus, dass Sie spätestens mit Aufnahme des Studiums bei uns alle Prüfungsleistungen Ihres bisherigen Hochschulstudiums erbracht haben. Den Nachweis über das erfolgreich abgeschlossene Studium mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser müssen Sie in dem Fall innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums nachreichen.  . 

Nähere Infos unter Bewerbung & Immatrikulation sowie in den FAQs.

Offenheit, Toleranz und Akzeptanz sind für uns gelebte Werte. Unser Ziel ist es, allen Agierenden an der Hochschule Kempten Bildung im internationalen Kontext zu vermitteln. Dabei unterstützen wir hochschulweite, fakultätsübergreifende Maßnahmen zur Förderung internationaler Projekte ebenso wie die Begegnung unterschiedlicher Kulturen.

Die Hochschule Kempten unterhält Beziehungen zu vielen Partnerhochschulen auf der ganzen Welt. Auslandsaufenthalte oder -praktika werden ausdrücklich begrüßt. Bei einem Auslandsstudium erbrachte Prüfungsleistungen können angerechnet werden, wenn die dabei erworbenen Kompetenzen äquivalent zu dem im Studiengang vorgesehenen Kompetenzerwerb sind.

Im Studiengang Management im Sozial- und Gesundheitswesen lassen sich in der Regel für die Modulbereiche 2 und 3 anrechenbare Module an ausländischen Hochschulen finden. Das Praxisprojekt kann problemlos im Ausland absolviert werden.

Sie möchten mehr zu Ihren Studienmöglichkeiten im Ausland erfahren? Weiter zu den internationalen Studienmöglichkeiten.

Alle Studiengangs- und Prüfungsordnungen stellen wir Ihnen zentral zusammen. Dort finden Sie alle Versionen und Änderungen. weiter …

Modulübersicht

Modulbereich 1: Arbeitsrecht im Unternehmen, Vertrags- und Vergaberecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Modulbereich 2: Kostenrechnung und Controlling, Jahresabschluss, Bilanzierung und Steuern, Investition, Finanzierung und Entscheidungstheorie

Modulbereich 3: Instrumente des Strategischen Managements, Personalmanagement, Marketing

Modulbereich 4: Praxisprojekt

Modulbereich 5: Masterarbeit, Forschungswerkstatt

Studienmöglichkeit mit mehr Praxis

Studieren Sie diesen Masterstudiengang kombiniert mit einem Studium der vertieften Praxis! Ihr reguläres Studium wird mit intensiven Praxisphasen, angelehnt an die Studieninhalte, kombiniert. Das Angebot richtet sich sowohl an reguläre, nicht duale als auch an duale Bachelorabsolventinnen und -absolventen, die ein Verbundstudium oder Studium mit vertiefter Praxis durchlaufen haben.

Weitere Informationen zu den Angeboten finden Sie hier.

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Weitere Details zum Studiengang

Ansprechpersonen

Wir wissen, wie aufregend der Start in Ihr Studium sein kann. Darum ist uns wichtig, dass Sie eine Ansprechperson haben, die Ihnen in allen Belangen rund um Ihr Studium weiterhelfen kann.

Kontakt für Studieninteressierte

  • Allgemeine Studienberatung

Wenn Sie allgemeine Fragen rund um Studium und Bewerbung haben, wenden Sie sich an die Allgemeine Studienberatung

  • Studiengangsspezifische Beratung

Wenn Sie sich für diesen Studiengang interessieren und hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Studiengangspezifische Beratung.

 

Kontakt für Studierende

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Studium haben, wenden Sie sich gerne an die Fachstudienberatung.

Kosten

Es werden keine Studiengebühren erhoben. Es fällt lediglich ein für alle Studiengänge zu entrichtender Semesterbeitrag für das Studentenwerk und das Semesterticket an.

FAQ

An wen richtet sich der Studiengang?

Der Studiengang richtet sich an Sie, wenn Sie bereits ein Studium aus dem Sozial- oder Gesundheitswesen absolviert und vielleicht auch schon Berufserfahrung gesammelt haben, das eher für klientennahe Tätigkeiten qualifiziert und kaum oder keine Kompetenzen im Bereich Management vermittelt hat. Wenn Sie sich beruflich eher in Richtung Management, Verwaltung und Organisation sozialer und gesundheitlicher Einrichtungen und Firmen orientieren wollen, erlernen Sie in diesem Masterstudium die wesentlichen Kenntnisse in Recht, BWL und Management, die Sie genau für dieses Berufsfeld qualifizieren. Gerade die Kombination aus einem gesundheitlichen oder sozialpädagogischen Bachelorstudium und einem Management-Master ist für dieses Berufsfeld ideal. 
Welche Studiengänge für diesen Master zulassungsfähig sind, erfahren Sie weiter oben unter „Bewerbung und Zulassung“.

Ich habe einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit weniger als 210 CP. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Wenn Sie einen Hochschulabschluss aus dem Sozial- oder Gesundheitswesen mit 180 CP mitbringen, erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen, sofern Sie zusätzliche praktische Tätigkeiten im Sozial- oder Gesundheitswesen von mindestens 20 Wochen (bei Vollzeittätigkeit) nachweisen können, die Sie nach Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses absolviert haben müssen. Diese praktischen Tätigkeiten können Sie ggf. auch parallel zum Studium (etwa in der Teilzeitvariante) nachholen. Den Nachweis über die praktischen Tätigkeiten müssen Sie in dem Fall innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums nachreichen.

Wie finde ich heraus, ob mein Studiengang als nicht-wirtschaftlicher Studiengang aus dem Sozial- oder Gesundheitswesen anerkannt wird?

Ein Studiengang gilt hier als nicht-wirtschaftlich, wenn in diesem nicht mehr als 30 CP aus Modulen der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre oder des Managements erworben wurden.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Studiengang dieses Kriterium erfüllt, können Sie die Anerkennung Ihres Studiengangs bei der Prüfungskommission der Fakultät Soziales und Gesundheit beantragen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag per E-Mail an den Vorsitzenden der Prüfungskommission und fügen diesem Antrag das Abschlusszeugnis, die Leistungsübersicht, das Modulhandbuch und die Studien- und Prüfungsordnung Ihres absolvierten Studiums bei.

Ich habe Sozialwirtschaft/Sozialmanagement, Gesundheitswirtschaft/Gesundheitsmanagement oder einen anderen wirtschaftlichen Studiengang aus dem Sozial- bzw. Gesundheitswesen studiert. Ist dieser Masterstudiengang für mich geeignet?

Nein. Der Studiengang richtet sich an Personen, die einen nicht-wirtschaftlichen Hochschulabschluss aus dem Sozial- oder dem Gesundheitswesen absolviert haben, wobei es hierbei auf die Studieninhalte und nicht auf die Studiengangsbezeichnung ankommt: Ein Studiengang gilt als nicht-wirtschaftlich, wenn in diesem nicht mehr als 30 CP aus Modulen der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre oder des Managements erworben wurden. Die Bachelorstudiengänge Sozialwirtschaft bzw. Sozialmanagement und Gesundheitswirtschaft bzw. Gesundheitsmanagement der Hochschule Kempten erfüllen dieses Kriterium nicht. (Siehe auch die vorherige Frage im FAQ.)

Ich habe mein Bachelorstudium abgeschlossen bzw. werde es in Kürze abschließen, verfüge aber kein Abschlusszeugnis. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, das können Sie. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 170 ECTS-Punkte (Bachelor mit 210 ECTS-Punkten) bzw. 140 ECTS-Punkte (Bachelor mit 180 ECTS-Punkten) mit einer aktuellen Leistungsübersicht nachweisen können. Wir gehen dabei davon aus, dass Sie spätestens mit Aufnahme des Studiums bei uns alle Prüfungsleistungen Ihres bisherigen Hochschulstudiums erbracht haben. Den Nachweis über das erfolgreich abgeschlossene Studium mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser müssen Sie in dem Fall innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums nachreichen.

Gibt es ein Auswahlverfahren?

Nein. Wenn Sie sich frist- und formgerecht bewerben und alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie in jedem Fall ein Zulassungsangebot von uns.

Kann ich mich auch zum Sommersemester bewerben und hat das ggf. irgendwelche Nachteile?

Für diesen Studiengang können Sie sich sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester bewerben. Da die Module aus dem ersten und zweiten Semester nicht direkt aufeinander aufbauen, ist es egal, ob Sie zunächst diese oder jene belegen. Die wenigen Module des dritten Semesters, die Sie neben der Masterarbeit absolvieren müssen, werden jedes Semester angeboten, sodass Sie auch keine längere Studiendauer einplanen müssen, wenn Sie dasStudium zum Sommersemester aufnehmen.

Findet die Lehre nur in Präsenz oder auch online statt? An wie vielen Tagen pro Woche finden Lehrveranstaltungen statt?

Grundsätzlich handelt es sich hierbei um einen Präsenzstudiengang. Zur Erhöhung der Flexibilität bieten wir aber einen Teil der Lehrveranstaltungen ausschließlich online (z.B. per Zoom und Moodle) an. Für diese Lehrveranstaltungen gibt es jedes Semester einen festen Tag, an welchem dann keine Präsenz nötig ist. Der größere Teil der Lehrveranstaltungen wird aber weiterhin in Präsenz stattfinden. In der Regel konzentriert sich die Lehre in der Vollzeitvariante auf drei Werktage (einschließlich des Online-Tags), wobei im Einzelfall Abweichungen bzw. Blocklehrveranstaltungen möglich sind.

An wen richtet sich die Teilzeitvariante?

Die Teilzeitvariante des Studiengangs ist für Sie vor allem dann sinnvoll, wenn Sie Ihr Studium mit Familie oder Berufstätigkeit vereinbaren wollen. Allerdings handelt es sich nicht um einen berufsbegleitenden  Studiengang im engeren Sinne. Das heißt, die Lehre findet in der Regel wöchentlich und an drei Werktagen statt. (Siehe auch vorherige Frage " Findet die Lehre nur in Präsenz oder auch online statt")

In der Teilzeitvariante verschieben sich einzelne Inhalte in die Semester vier, fünf und sechs. Wie Sie sich den Besuch der einzelnen Lehrveranstaltungen über den gesamten Studienzeitraum einteilen, bleibt Ihnen überlassen. Es gibt keinerlei Vorgaben, wie viele Module Sie pro Semester mindestens absolvieren müssen. Solange Sie mit der Regelstudienzeit nicht in Konflikt geraten, haben Sie hier maximale Flexibilität. Die Regelstudienzeit beträgt in der Teilzeitvariante 6 Semester, wobei Ihnen darüber zwei zusätzliche Semester gewährt werden, ohne dass dies begründet oder beantragt werden müsste.

Welche Kosten fallen während des Studiums an?

Der Studiengang ist grundsätzlich gebührenfrei. Lediglich ein Semesterbeitrag für Studentenwerk und Semesterticket ist jedes Semester zu entrichten.

Kann ich ein allgemeinwissenschaftliches Modul (AW-Modul) belegen?

Ja. Einmal während des Masterstudiums können Sie ein AW-Modul im Erstbelegungsverfahren belegen. Sie können darüber hinaus weitere AW-Module belegen, dann aber nur noch im Nachbelegungsverfahren, also nachrangig zu den Studierenden, die pflichtmäßig AW-Module belegen müssen.

Aktuelle Informationen zu den AW-Modulen, u. a. zur Belegung, finden Sie hier.

Finden auch Lehrveranstaltungen auf Englisch statt? Wenn ja, wie viele und muss ich auch Prüfungen auf Englisch schreiben?

Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Im Einzelfall kann eine Lehrveranstaltung auch auf Englisch angeboten werden, die dann auch in englischer Sprache geprüft wird. Dies muss Ihnen aber keine Sorgen bereiten. Zum einen kommt dies wirklich nur im Ausnahmefall vor. Zum anderen ist Ihr Schulenglisch hierfür völlig ausreichend, selbst wenn es schon länger zurückliegt. 

Kann ich während des Masterstudiums auch ein Auslandssemester absolvieren?

Ja, das begrüßen wir sogar ausdrücklich! Damit Ihr Auslandssemester keine Verlängerung der Studiendauer zur Folge hat, können Module aus dem Ausland auf Ihr Studium bei uns angerechnet werden, was bis auf die rechtlichen Module eigentlich in allen Modulen gut möglich ist. Auch das Praxisprojekt kann man im Ausland absolvieren, ebenso die Masterarbeit dort verfassen. Mehr dazu weiter oben unter Internationales bzw. unter www.hs-kempten.de/international.

Wann kann ich meine Masterarbeit anmelden?

Die Masterarbeit können Sie anmelden, sobald Sie 50 ECTS-Punkte erreicht haben. Diese und weitere Informationen können Sie der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung entnehmen.

Kann ich mit Abschluss dieses Studiums in den höheren Dienst eintreten?

Ja. Gemäß Beschluss der Innenministerkonferenz vom 7. Dezember 2007 und der Kultusministerkonferenz vom 20. September 2007 werden Masterabschlüsse in akkreditierten Studiengängen an Fachhochschulen (= Hochschulen für angewandte Wissenschaften) dem höheren Dienst zugeordnet.

Kann ich mit Abschluss dieses Studiums promovieren?

Ja. Gemäß des KMK-Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse qualifiziert auch der Masterabschluss einer Fachhochschule (= Hochschule für angewandte Wissenschaften) grundsätzlich zur Promotion, wobei weitere Zugangsvoraussetzungen möglich sind, die von den jeweiligen Promotionsordnungen festgelegt werden.

Wir möchten aber darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Studiengang um einen anwendungsbezogenen und nicht um einen forschungsbezogenen Master handelt. Sie erfüllen mit Abschluss des Studiums somit zwar eine wichtige formale Voraussetzung zur Promotion, werden aber fachlich vorrangig für anschließende Praxistätigkeiten qualifiziert.