Auslandspraktikum mit Erasmus+

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Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland:

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem ("Learning Agreement for Traineeship")
  • akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
  • Sonderzuschüsse für nachhaltige Anreise ("green top-up")

Den Bewerbungslink für die Erasmus+ Förderung findest du unter "Ablauf".

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung eines  Erasmus+ Auslandspraktikums:

  • reguläre Immatrikulation an der Hochschule Kempten
  • rechtzeitige Bewerbung für Erasmus+ Praktikumsförderung (mind. 6 Wochen vor Praktikumsbeginn)
  • Einreichung aller notwendigen Dokumente (insbesondere Learning Agreement for Traineeship, Grant Agreement) vor Praktikumsbeginn
  • Vorliegen einer tatsächlichen Mobilität durch Verlegen des Wohnsitzes ins Ausland 

Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten.

 

Graduiertenpraktika

  • Graduiertenpraktika sind Auslandspraktika, welche innerhalb des ersten Jahres nach Graduierung absolviert werden. Auch diese sind über Erasmus+ förderbar. Sie müssen innerhalb des genannten Zeitraums beendet sein.
  • Der Förderzeitraum zählt noch zum jeweiligen Maximalförderzeitraum (= 12 Monate) des vorhergehenden Ausbildungsabschnittes (Bachelor, Master).

Fördermöglichkeiten für Auslandspraktika

Für ein Auslandspraktikum im Rahmen von Erasmus+ kannst du einen monatlichen Mobilitätszuschuss erhalten. Es handelt sich dabei um ein Teilstipendium zur Deckung der auslandsbedingten Mehrkosten, nicht um ein Vollstipendium. 

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Ländergruppen und dem akademischen Jahr, in dem die Mobilität stattfindet. 

Hinweis: für Praktika im Sommersemester 2024 können keine weiteren Bewerbungen mehr berücksichtigt werden, da die Mittel bereits ausgeschöpft sind!

Förderraten und Zuschüsse (Top-Ups)

Ablauf

  • Bewirb Dich für die Erasmus-Förderung in Mobility Online 
    Wichtig: scrolle auf der Login-Seite ganz nach unten und klicke hier den Punkt "Bewerbung Auslandspraktikum Erasmus+" an. Nach Anmeldung mit Deiner Hochschulkennung kommst Du auf das Bewerbungsformular.
  • Nach erfolgter Dateneingabe erhältst Du automatisch eine E-Mail mit einem Registrierungsbestätigung und einem Link zur Login-Seite.
  • Kehre nun zur Login-Seite zurück.
    Wichtig: das Login erfolgt dieses Mal ganz oben auf der Seite, nicht mehr unter dem Bewerbungslink!
  • Nach Prüfung Deiner Daten durch das IO kannst Du nun das Learning Agreement for Traineeship (LA-T) herunterladen, ausfüllen und wieder hochladen.
  • Nach Prüfung des LA-T erhältst Du Zugang zum Online Sprachtest der EU (OLS Sprachtest = Online Language Support).
  • Vor Abreise erhältst Dein Grant Agreement (Fördervereinbarung), welches Du bitte ausfüllen, unterschreiben und mit Original-Unterschrift im International Office einreichen musst.
  • Nach Rücklauf des unterzeichneten Grant Agreements wird Dir der erste Teil Deiner Erasmus+ Förderung überwiesen. 
  • Spätestens 4 Wochen nach Ende Deines Praktikums im Ausland reichst Du dann Deine Abschlussunterlagen ein, um den restlichen Teil Deiner Erasmus+ Förderung zu erhalten. Diese bestehen aus:
    - einer Praktikumsbescheinigung des Unternehmens (z. B. Teil "After the Mobility" des Learning Agreements, oder ein Arbeitszeugnis, frei formulierte Bestätigung etc.)
    - dem Online-Fragebogen der EU (Einladung per E-Mail zum Praktikumsende)

Bitte weiterhin beachten:
1. die Bewerbung um die Praktikumsförderung muss mindestens 6 Wochen vor Antritt des Praktikums erfolgen, da sämtliche Erasmus-Dokumente zwingend VOR Antritt des Praktiums ausgestellt und unterzeichnet sein müssen.

2. Bei grenznahen Zielregionen (z.B. Reutte/Tirol oder Vorarlberg) muss die erfolgte Mobilität durch eine Meldebescheinigung am Praktikumsort nachgewiesen werden. Die Auszahlung der 1. Förderrate kann erst nach dem Vorliegen der Meldebescheinigung erfolgen.

Kontakt

Bernd Holzhauser
Tel.: +49 (0)831 2523-340
bernd.holzhauser(at)hs-kempten.de

Haftungsausschluss

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.