Erasmus+ Social Top-Up Förderkriterien

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Förderkriterien

Social Top-Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Dieses Top-Up richtet sich an

  • Studierende mit einem »Grad der Behinderung (GdB)« ab 20 oder einer nachgewiesenen Behinderung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland mit sich bringt
  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland mit sich bringt

 

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit anstelle des pauschalen Top-Ups (i.H.v. 250 Euro pro Fördermonat) Realkosten bis zu 15.000 Euro in Form eines Langantrages zu stellen. Bitte beachte, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die

  • nicht von nationalen Stellen (z.B. Krankenkassen, Sozialämter) übernommen werden
  • dir durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistent:innen, Kosten für eine barrierefreie Unterkunft oder Kosten für eine vorbereitende Reise.

Da du die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen musst, plane für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein und nehme rechtzeitig mit dem International Office Kontakt auf. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor deiner Ausreise bei der Nationalagentur DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn deines Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.

Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)

Für Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen.

Die Höhe des Top-Ups ist unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.

 

 

Alternativ gibt es mittlerweile die Möglichkeit, anstelle des pauschalen Social-Top-Ups (i.H.v. 250 Euro pro Fördermonat) Realkosten bis zu 15.000 Euro in Form eines Langantrages zu stellen. Da du die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen musst, plane für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein und nehme rechtzeitig mit dem International Office Kontakt auf. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor deiner Ausreise bei der Nationalagentur DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn Deines Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.

Social Top-Up für Erstakademiker:innen

Studien haben ergeben, dass Studierende, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben, seltener einen Auslandsaufenthalt in Erwägung ziehen. Mit einer Zusatzförderung möchte das Erasmus+ Programm diese Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen.

Dieses Top-Up richtet sich an Studierende, deren beider Elternteile keinen in Deutschland anerkannten akademischen Abschluss (Hoch- oder Fachhochschule) erworben haben. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Erläuterungen „akademischer Abschluss“:

  • Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
  • Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, sodass kein Anspruch auf das Social Top-Up besteht.

Social Top-Up für erwerbstätige Studierende

Studierende, die ihren Lebensunterhalt in erheblichem Maße selbst verdienen, zögern möglicherweise, einen Auslandsaufenthalt anzutreten, da sie im Ausland oft nicht weiterarbeiten können und der Verdienst wegfällt.

Um diese Problematik abzumildern, gibt es das Social-Top-Up auch für Studierende, die vor Antritt ihres Auslandsstudiums einer Beschäftigung nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen können.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • monatlicher Verdienst 451 bis 849 Euro netto
  • Ausübung: min. 6 Monate regelmäßig vor Beginn der Mobilität

Das Top-Up kann leider nicht vergeben werden bei:

  • Selbstständiger Tätigkeit
  • Dualem / berufsbegleitendem Studium

Wie beantrage ich das Social Top-Up?

Wenn du dich erfolgreich für einen Austauschplatz an einer Erasmus+ Partnerhochschule oder ein Erasmus+ Auslandspraktikum beworben hast, kannst du in einem der nächsten Schritte unseres Mobility Online Portals das Social Top-Up beantragen. Die Beantragung des Social Top-Up muss auf jedem Fall vor dem Auslandsaufenthalt erfolgen (noch vor Ausstellung des Grant Agreements), da eine nachträgliche Beantragung i.d.R. nicht möglich ist. 

Als Nachweis für das Social Top-Up reicht momentan eine ehrenwörtliche Erklärung. Auf Nachfrage musst du jedoch in der Lage sein, Belege nachzureichen (je nach Zusatzförderung z.B. ärztliches Attest, Behindertenausweis, Elterngeldnachweis/Reisebelege, Erklärung der Eltern, Gehaltsabrechnungen oder ähnliches).

Weitere Informationen

Hilfreiche Informationen und Praxisbeispiele findest du auch auf der Webseite des DAAD